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  • JahreshauptversammlungDatum06.01.2005 20:20
    Foren-Beitrag von A. Felsch im Thema Jahreshauptversammlung

    Ja, was gibts Neues?
    Weiss ich nicht. Ob eine Klage eingereicht wurde, weiss ich nicht. Das macht ja nicht der Betriebsrat, auch wenn er in div. Berichten dafür indirekt verantwortlich gemacht wird.
    Ansonsten weiss ich nichts Neues. In der Zeitung stand zwar, dass wir alle zum April 2005 wieder gekündigt sind, aber genaues - sprich Kündigung oder so - hab ich nicht bekommen. Ist irgendwie mal wieder alles etwas undurchsichtig. Mal heisst es auch "ausgeglichener Haushalt", mal "Rettungsdienst hat Defizit", dann ist wieder alles ok. Keine Ahnung. Bei soviel Widersprüchen kann man nur hoffen, dass die Verantwortlichen wissen was sie sagen bzw. tun.

  • Westf. Rundschau vom 29.12.04Datum29.12.2004 14:26
    Thema von A. Felsch im Forum Presseberichte

    Rettungsassistenten gekündigt - Vorwurf der "Illoyalität"

    Schwelm. (hg) Einen Eklat hat es in der Jahreshauptversammlung des Deutschen Roten Kreuzes Schwelm am 15. Dezember nicht gegeben. So die Auffassung des DRK-Ortvereinsvorsitzenden Dr. Karl-Heinz Durkowiak. Dennoch war auch die Jahrestagung, von der schließlich ca. 40 Nichtmitglieder ausgeschlossen wurden, gestern Anlass für ein Pressegespräch.

    Durkowiak untermauert seine Auffassung mit dem einfachen Hinweis, dass der ehrenamtliche Vorstand lediglich nach der bestehenden Satzung gehandelt habe. Etwa 40 Leute hätten am Abend der Tagung Aufnahmeanträge zur Mitgliedschaft im DRK-Ortsverein in den Briefkasten gesteckt.

    Aber, so der Vorsitzende, mit der Antragstellung sei man eben nicht automatisch Mitglied und teilnahmeberechtigt an der Jahrestagung: "Über die Aufnahme entscheidet laut Satzung der Vorstand, das konnte natürlich nicht an jenem Abend geschehen.Trotzdem haben wir zunächst die Nichtmitglieder teilnehmen lassen."

    Erst als die Lage unübersichtlich wurde, weil auch nicht Berechtigte bei der Entlastung des Vorstands mit votierten, habe man sich entschlossen, die Versammlung in die benachbarte Kindertagesstätte zu verlagern.

    Dort wurde der Eintritt per Mitgliederliste kontrolliert. Wenn Thomas Klotz, einer der Aufnahme-Antragsteller, später behauptet habe, auch ordentliche DRK-Mitglieder seien von der weiteren Versammlung ferngehalten worden, so stimme dies einfach nicht, so Durkowiak.

    Interessanter Hintergrund: Zu den 40 Leuten, die am 15. Dezember den Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hatten, sollen auch drei Betriebsratsmitglieder, hauptamtliche Kräfte der DRK-Rettungswache, gewesen sein, wie es gestern hieß.

    Pikant ist dies, weil ihnen und einem weiteren Rettungsassistenten vom DRK Schwelm gekündigt worden ist. Zunächst fristlos, nun zum April 2005.

    Grund: Sie sollen davon gewusst und den Vorstand nicht darüber informiert haben, dass im Rettungsdienst ein Praktikant mit gefälschten Papieren gearbeitet habe - Vorwurf: "Illoyalität". Gegen den Praktikanten lief später ein Gerichtsprozess.

    Und es läuft ein Arbeitsgerichtsverfahren, in dem der Ortsvereinsvorstand mit seinem 2. Vorsitzenden und Justitiar Karsten Pantke die Rechtmäßigkeit der Betriebsratswahl vom Februar 2004 gerichtlich überprüfen lässt.

    Noch keine Zusage zur Finanzierung

    Die Fortführung des DRK-Rettungsdienstes steht im übrigen noch "auf der Kippe". Bei der Stadt ist nämlich der Antrag gestellt worden, einen hauptamtlichen Geschäftsführer einzustellen. Eine Zusage zur Finanzierung steht seitens der Städte Schwelm und Breckerfeld, die vom DRK-Rettungsdienst "bedient" werden, noch aus. Bis zur Entscheidung sind die Kündigungsfristen zum Vertrag verlängert worden.

    Durkowiak: "Wir brauchen einen Geschäftsführer, weil der ehrenamtliche Vorstand nicht ständig ansprechbar ist und wir unsere Wirtschaftlichkeit gewährleisten müssen. Aus Spendengeldern dürfen wir ihn nicht bezahlen."

  • JahreshauptversammlungDatum28.12.2004 13:40
    Foren-Beitrag von A. Felsch im Thema Jahreshauptversammlung

    Tötet man ein Thema mit Antworten?
    Oder darf man sich auch nicht mehr zu Behauptungen äußern?

  • Westfalenpost vom 28.12.04Datum28.12.2004 12:33
    Thema von A. Felsch im Forum Presseberichte

    Volles Vertrauen zum Vorstand

    Schwelm. Ehrenamtliche Mitarbeiter des DRK Schwelm, Mitarbeiter des Rettungsdienstes und Krankentransports, der Kindergärten "Kleiner Häwelmann" und "Tigerentenclub" sowie der Geschäftsstelle äußern sich in einer Stellungnahme zu den Vorgängen um den Initiativkreises (WP berichtete).

    Durch Fehlinformationen der Mitarbeiter sei im Februar 2004 in einer Blitzaktion ein Betriebsrat im DRK Ortsverein Schwelm einberufen worden. "Schon bald kristallisierte sich heraus, dass der Betriebsrat nicht die mehrheitlichen Interessen der Mitarbeiter, sondern die eigenen vertritt."

    Misstrauen bekundet Selbst bei einer Gesprächsrunde in den Räumen von "ver.di" sei dem Betriebsrat und einer "ver.di"-Mitarbeiterin mitgeteilt worden, dass 80 % der hauptamtlichen Mitarbeiter dem Betriebsrat das Misstrauen ausgesprochen hätten. "Selbst hier wurde das Anliegen der Mitarbeiter nicht beachtet ... Hier stellt sich die Frage, ob die ,ver.di´ nur das Interesse eines Betriebsrates oder auch die Meinung der mehrheitlichen Belegschaft vertreten sollte."

    Durch die gerichtliche Vermischung zwischen den Betriebsratsverhandlungen und der Kündigungsschutzprozesse werde der Öffentlichkeit ein einseitiges Bild dargestellt: "Auf der Jahreshauptversammlung am 15.12.2004 stellte der 1. Vorsitzende noch einmal ganz deutlich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen nicht im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl stehen. Stellt sich hier nicht die Frage, ob die Gründung eines Betriebsrates sogar erfolgte, um den eigenen Kündigungsschutz vorsorglich zu verbessern?"

    "Familienmitglieder"

    Der neu gegründete "Initiativkreis DRK-Reform Schwelm" bestehe aus ehemaligen Betriebsratsmitgliedern des inzwischen insolventen DRK-Kreisverbandes Ennepe-Ruhr sowie Familienmitgliedern und Freunden des "amtierenden Betriebsrates" des DRK: "Liegt es dem Initiativkreis, wie ihr Sprecher Thomas Klotz, ehemaliger Abteilungsleiter Rechnungswesen des insolventen Kreisverbandes, betonte, wirklich am Herzen, sich kritisch mit der Arbeit des DRK-Ortsvereins auseinander zu setzen, oder stehen hier persönliche Interessen im Vordergrund?"

    Und weiter: "Die Mehrzahl der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des DRK-Ortsvereins Schwelm sprachen und sprechen dem Vorstand nach wie vor das uneingeschränkte Vertrauen aus. Wie schon die stimmberechtigten Mitglieder des DRK-Ortsvereins Schwelm e.V. gegenüber dem Vorstand durch Wiederwahl einstimmig das Vertrauen ausgesprochen haben, so bestätigen die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter das uneingeschränkte Vertrauen. Das aktive DRK-Team Schwelm lässt sich durch diese Unstimmigkeiten nicht entmutigen und hofft auch weiterhin auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger."
    27.12.2004

  • JahreshauptversammlungDatum24.12.2004 10:29
    Foren-Beitrag von A. Felsch im Thema Jahreshauptversammlung

    In Antwort auf:
    Sehr interessant ist allerdings, dass Du selber sagst, Du hast es nicht für nötig gefunden, in den vergangenen Jahren mit dem Vorstand zu reden. Gab es da etwa noch keine Probleme, waren da alle noch zufrieden?

    In den vergangenen Jahren habe ich es tatsächlich noch nicht für nötig empfunden. Ich war weitestgehend zufrieden.
    In Antwort auf:
    Da stellt sich mir die Frage, warum wir dann überhaupt einen Betriebsrat brauchen- noch dazu einen, der dann innerhalb kürzester Zeit ganz erschreckend einen riesigen Handlungsbedarf festgestellt hat.

    Tatsächlich hat sich einiger Handlungsbedarf ergeben, der sich aus gesetzlichen Grundlagen ergibt. Deshalb muss der BR handeln. Alles andere wäre eine Pflichtverletzung.
    In Antwort auf:
    Zu dem Anruf bei der Polizei fragst du besser mal die direkt Beteiligten, falls Du da schon nicht mehr vor Ort gewesen sein solltest. Diese werden dir da bestimmt mehr sagen können.


    Was Du damit meinst weiss ich immernoch nicht. Aber vielleicht kannst Du mir die "direkt Beteiligten" nennen, damit ich sie fragen kann.

    Ansonsten schöne Weihnachten!

  • JahreshauptversammlungDatum23.12.2004 19:31
    Foren-Beitrag von A. Felsch im Thema Jahreshauptversammlung

    Hi Thomas!
    Nochmal zu den 50 Euro. Wir hatten als BR ja nur darauf zu achten, dass sie normalerweise laut Tarifverhandlungen im November zu zahlen waren und wir vermeiden wollten, dass es ganz vergessen wird. Mehr nicht. Die höheren Abzüge durch das 13. Monatsgehalt gefallen mir natürlich auch nicht. Abgesehen davon, dass man bei mir "vergessen" hat, das Weihnachtsgeld zu zahlen.
    Zu den Beschwerden: Ich hab ja nicht drum gebeten, dass jemand Beschwerden hat und zu uns kommt. Wenn keine da sind, ist es ja umso besser.
    Und das der Vorstand als Ansprechpartner gilt, ist mir neu. Vor dieser ganzen Geschichte hab ich noch nie was mit dem Vorstand zu tun gehabt. Nichtmal bei meiner Einstellung im Jahr 2000. Ist ja durchaus möglich, dass ehrenamtliche Mitglieder bedingt durch irgendwelche Veranstaltungen oder Kontakte besseren Zugang dazu haben.
    Habe in den vergangenen Jahren aber auch nicht versucht mit dem Vorstand zu sprechen, bzw. es war nicht direkt nötig.
    Die drei Leute aus dem BR oder aus dessen Umfeld sind lediglich gefragt worden, ob sie sich an einer Vorstandsarbeit beteiligen wollten. Ganz gleich ob Zusage oder nicht.
    Ob hauptamtl. Mitarbeiter Mitglieder sind oder sein sollten, frage ich mich ja auch. Einerseits ist eine solche Klausel im Arbeitsvertrag nicht rechtens, andererseit steht in der Satzung, dass sie "beratendes Stimmrecht" haben. Was auch immer das sein soll. Aber das zu klären, ist nicht meine Angelegenheit. Da sollen sich andere die Köpfe drüber zerbrechen.

    Die Sache mit dem Hausrecht war und ist mir schon klar, aber was meinst Du mit einem Anruf bei der Polizei?

  • JahreshauptversammlungDatum21.12.2004 19:58
    Foren-Beitrag von A. Felsch im Thema Jahreshauptversammlung

    Damit die Leser wissen, von welchem Zeitungsartikel Du sprichst, habe ich den dann heute auch hier im Forum veröffentlicht.
    Ob die 50 Euro Forderung (tarifl. Einmalzahlung) zwingend notwendig war oder nicht, ist sicherlich unstrittig. Wenn man einer Tarifvertragspartei angehört, ist es normal, dass die Mitarbeiter eine bundesweite Einmalzahlung auch bekommen. Ich wüsste jedenfalls nicht, dass sich dagegen schon mal jemand beschwert hat und dass er deshalb weniger Lohn als die Anderen bekommt. Dass man für mehr Lohn evtl. auch mehr Steuern zahlen muss, ist sicherlich eine andere Sache, aber im Prinzip sicherlich eine Milchmädchenrechnung. Wenn Du aber diesen "Mehrlohn" nicht haben möchtest, finden sich sicherlich dankbare Abnehmer.
    Was die Durchsetzung anderer Rechte der Arbeitnehmer angeht, können diese teilweise nur verfolgt werden, wenn sich die entsprechenden Arbeitnehmer einfach mal zu Wort melden, bzw. sich beim Arbeitgeber oder Betriebsrat "beschweren".
    Kann man vielleicht teilweise auf den Spruch "wo kein Kläger, da kein Richter" beziehen.
    Zur "Mißtrauenserklärung": Erfahren haben wir davon mehrfach, wenn auch nur schemenhaft. Beispielsweise hat die Prozessvertreterin des DRK davon bei einer der Gerichtsverhandlungen erzählt. Wenn ich mich recht erinnere, hat auch eine Mitarbeiterin des DRK bei der ver.di Versammlung am 4. November erzählt, dass es solch eine Erklärung gibt.
    Schön, dass auch Du noch einmal bemerkst, dass die BR-Mitglieder bei Mitarbeiterversammlungen weder eingeladen noch erwünscht sind.

    Du wirst sicherlich verstehen, dass ich ohne das Einverständnis der "langjährigen Mitglieder" ihre Namen hier nicht veröffentlichen werde. Ist aber auch nicht wirklich notwendig. Allerdings hat Lutz ja schon geschrieben, dass Hauptamtliche auch Mitglieder sind. Also wäre ich dann rein rechnerisch seit Oktober 2000 Mitglied des DRK, und bin trotzdem "rausgeflogen".

    Was die genannte "Stimmungsmache" angeht, vielleicht nochmal etwas zum Nachdenken:
    Mir liegt noch ein Schreiben von unserem Arbeitgeber vor, dass eigentlich jeder Mitarbeiter Anfang dieses Jahres bekommen haben müsste. Darin wird u.a. erklärt, dass man evtl. mindestens eine volle Stelle im Krankentransport einsparen müsste, die Wochenarbeitszeit aller Mitarbeiter senken und dadurch auch entsprechende Gehaltsreduzierungen durchführen müsste, da der Bereich eine erhebliche Unterdeckung aufweise.
    In fast jeder Gerichtsverhandlung erklärte der Vorsitzende Dr. Durkowiak, dass der Krankentransport 30 bis 40 % Unterdeckung hätte und das man Kosten sparen müsse.
    Beachtliche Summen Geld wurden bei der Stadt Schwelm nachgefordert.
    Nun ist meine Frage: Wie kann bei der JHV für das Jahr 2003 von einer "ausgeglichenen Jahresbilanz" gesprochen werden, wenn angeblich ein derart großes Defizit da ist? Und wir haben ja gehört, dass auch in den anderen Bereichen nicht so viel "Gewinn" eingefahren wurde, um das auszugleichen.

    Wurde nun den Mitarbeitern in dem Brief des Arbeitgebers Anfang des Jahres etwas vorgelogen oder wollte man sie einschüchtern? Oder ist die "ausgeglichene Jahresbilanz" nicht richtig?

    Auch wenn es sicherlich wieder als "Stimmungsmache" angesehen wird, aber bei derart widersprüchlichen Aussagen werden Fragen sicherlich erlaubt sein. Auf meine Frage bei der Mitarbeiterversammlung, warum das DRK mehrere Jahre lang den Vertrag nicht angepasst habe, hat es ja leider auch bis heute keine Antwort gegeben. Durch Lohnerhöhungen, gestiegene Fahrzeugunterhaltskosten usw. könnte man ja locker auf diese 30-40 % kommen. Und ich frage das nicht der Stimmungmache wegen, sondern weil es mich schon interessiert, warum man mit Arbeitsplätzen so leichtfertig umgeht. Etwa nur, weil (Zitat H. Pantke bei einer der Gerichtsverhandlungen) "der Verein nicht professionell geführt wird"?
    Wenn ich Mitarbeiter beschäftige, muss ich mich schon drum kümmern, auch wenn ich das ehrenamtlich mache, ansonsten sollte man es lieber ganz lassen.

    Insgesamt gesehen, ist es schon wieder erstaunlich, dass auch der „Tumult“ bei der Jahreshauptversammlung mehr oder weniger dem Betriebsrat angekreidet wird, obwohl die Zeitungsberichte einen anderen Wortführer deklarieren.
    Aber auch das ist wahrscheinlich nur Einbildung oder „seltsamer Zufall“.

    So lang sollte der Text hier eigentlich gar nicht werden. Aber das ist wirklich nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt noch genügend andere (belegbare) Fakten, die erhebliche Zweifel aufkommen lassen. Schwer vorstellbar, dass es dafür vielleicht plausible Erklärungen gibt, aber man soll ja nicht immer negativ denken.
    Wie gesagt, das ist keine Stimmungsmache, sondern einfach nur Fragen, die sich bei näherer Betrachtung ergeben.

  • Westfalenpost vom 21.12.04Datum21.12.2004 18:45
    Thema von A. Felsch im Forum Presseberichte

    Initiativkreis will die Wahl des DRK gerichtlich anfechten

    Schwelm. Der "Initiativkreis DRK-Reform Schwelm", der in der vergangenen Woche mit rund 40 Mann bei der DRK-Jahreshauptversammlung Einlass begehrte und den Vorstand mitwählen wollte (WP berichtete), will die Wahl anfechten. Dies erklärte Thomas Klotz, Mitglied des Initiativkreises, im Gespräch mit der WP.

    Grund: Am Abend der Jahreshauptversammlung sei auch zwei langjährigen Mitgliedern des Ortsvereins die Teilnahme an den Wahlen versagt worden. Thomas Klotz: "Allein aus diesem Umstand heraus kann auf die Nichtigkeit der Wahl geschlossen werden."

    Der "Initiativkreis DRK-Reform Schwelm" besteht erst seit November und hat zurzeit fast 50 Mitglieder. Die Verbundenheit besteht durch das gemeinsame Ziel, den DRK-Ortsverein in Schwelm zu reformieren. Thomas Klotz, der 12 Jahre lang Abteilungsleiter Rechnungswesen beim DRK-Kreisverband war und sich gern wieder ehrenamtlich engagieren möchte: "Ursprüngliche Keimzelle des Initiativkreises ist eine Gruppe von ehemaligen Beschäftigten des in die Insolvenz getriebenen DRK-Kreisverbands Ennepe-Ruhr. Durch die damaligen Vorgänge sensibilisert, versuchen wir, dem Ortsverein ein ähnliches Schicksal zu ersparen, mit dem wieder der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze verbunden wäre."

    Der Initiativkreis möchte dafür sorgen, dass ein verantwortungsbewusster Umgang mit Spenden und Beiträgen gewährleistet ist und dass der Ortsverein durch eine kritische Bestandsaufnahme "zukunftsfähig" ist." Thomas Klotz zur WP: "Wir sind der Auffassung, dass der derzeitige Vorstand weder verantwortungsvoll mit den finanziellen Ressourcen umgeht, noch in der Lage ist, den Verein zukunftsorientiert zu positionieren." Diese Einschätzung resultiere u.a. aus dem folgenden beispielhaften Sachverhalt: Im Februar 2004, erklärt Klotz, fanden im Ortsverein Betriebsratswahlen statt. Ein dreiköpfiger Betriebsrat aus Mitgliedern des Rettungsdienstes wurde gewählt. Im März wurden die drei Betriebsratsmitglieder und ein weiterer Angestellter aus deren Umfeld fristlos entlassen.

    Kosten verursacht Die Kündigungsbegründung - die BR-Mitglieder sollen gewusst haben, dass ein anderer Kollege nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sei - wurde in allen Kündigungsschutzprozessen widerlegt. Klotz: "Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang zehn Prozesse seitens des Ortsvereins geführt, die alle zehn für den Ortsverein verlorengingen. Der Ortsverein wurde von seinem 2. Vorsitzenden, dem Schwelmer Fachanwalt für Arbeitsrecht, Karsten Pantke, bzw. seiner Mitarbeiterin vertreten. Dieser hätte zweifellos aus fachlicher Sicht im Vorfeld erkennen müssen, dass für den Verein keine Chance bestand, diese Prozesse zu gewinnen. Er hätte also seinem Verein dadurch Kosten ersparen können."

    Die Initiativkreis-Mitglieder hatten sich vor der Jahreshauptversammlung einer "Beitrittserklärung" des Ortsvereins im Internet bedient. Bei der Versammlung indes war die Gruppe abgewiesen worden mit dem Hinweis, dass neue Mitglieder satzungsgemäß erst durch einen Vorstandsbeschluss aufgenommen würden. Thomas Klotz fand im Internet allerdings kein Wort darüber, dass in der Satzung ein Vorbehalt existiert. "Im Übrigen ist dies in Schwelm auch nie so praktiziert worden", erklärt er.

    Dem Initiativkreis liegt es am Herzen, klarzustellen, dass er sich ausschließlich kritisch mit den Geschehnissen im geschäftsführenden Vorstand befasst. Die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helfer/innen findet ihre Anerkennung und Unterstützung. Th. Klotz abschließend: "Es ist aber hier offensichtlich so, dass viele gutgläubige Menschen ausgenutzt werden."
    20.12.2004 Von Annette Trümper

  • Westfalenpost vom 17.12.04Datum17.12.2004 14:57
    Thema von A. Felsch im Forum Presseberichte

    Zeitungsbericht WP vom 17.12.2004 (ds)


    Beim DRK schlugen die Wellen haushoch
    Kein Stimmmrecht für die neuen Mitglieder bei Hauptversammlung


    Schwelm.(ds)
    „Ich kann den Saal auch per Polizei räumen lassen. Wir haben das Hausrecht“, drohte Dr. Karl-Heinz Durkowiak, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Schwelm, und schien bei der Jahreshauptversammlung im DRK-Heim keinen anderen Ausweg mehr zu wissen. Denn die Wellen schlugen an diesem Abend höher als gewohnt.

    Neben den Mitgliedern waren rund 40 Personen zur Jahreshauptversammlung gekommen und forderten bei den Vorstandswahlen das Stimmrecht. Dabei stützten sie sich auf ein Beitrittsformular, das bis Mittwochabend auf der Internetseite des Ortsvereins abrufbar gewesen war. Dieses Formular hatten alle 40 Personen am Versammlungsabend in den Briefkasten des DRK-Heims geworfen und glaubten sich als vollwertige Mitglieder. „Allerdings muss der Vorstand einen solchen Antrag erst in einer Sitzung genehmigen. Das sollte man wissen“, klärte Dr. Karl-Heinz Durkowiak die aufgebrachten Antragsteller auf. Dies sei, gab Günter Schrobang, Rotkreuzbeauftragter für den EN-Kreis und das DRK Witten, im Gespräch mit der Westfalenpost zu, im Antrag jedoch nicht explizit formuliert gewesen.
    Nach einer hitzigen Diskussion um das vermeintliche Stimmrecht verließen der Vorstand und die Mitglieder den Saal und wechselten in den angrenzenden Kindergarten. Erst als die erbosten „Möchtegern-Mitglieder“ das DRK-Heim freiwillig räumten, zog die Versammlung in die ursprünglichen Räumlichkeiten zurück.
    Als Hintergrund der störenden Aktion vermutet Günter Schrobang die im Vorfeld ausgesprochenen Kündigungen, die im Zuge der Insolvenz auf Kreisebene vollzogen worden waren, und Differenzen innerhalb des Ortsvereins. „Schließlich war die während der Versammlung tonangebende Person selbst von den Kreiskündigungen betroffen“, weiß Günter Schrobang.
    Ziel der Aktion war es nach Meinung des Vorstands, selbigen bei den anstehenden Wahlen zu kippen. Bekräftigt wurden die Mitglieder in dieser Vermutung durch einen gefundenen Zettel, auf dem bereits ein komplett neuer Vorstand zusammengestellt war. Mit den von den rund 40 Personen gestellten Anträgen werde nach Auskunft von Günter Schrobang nun satzungsgemäß verfahren.

    Viele Ehrungen

    Erfreulich gestaltete sich im Gegensatz zu den Querelen der Punkt Ehrungen. Zahlreiche Mitglieder durfte Günter Schrobang auszeichnen. Eine Ehrenurkunde bekamen Oliver Wellmeyer, Stefanie Leube, Thorsten Voss und Thomas Hennemann (5 Jahre), Frank Skomoroch und Markus Wienert (10 Jahre), Gisela Krakrügge, Dieter Ladage und Karsten Pantke (15 Jahre), Rosemarie Heitkämper und Irma Kippscholl (20 Jahre), Achim Kückelhaus (25 Jahre), Lieselotte Berger (30 Jahre), Hertha Fischer (40 Jahre) und Edith Ramspott (60 Jahre). Alle geehrten erhielten Blumen und Abzeichennadeln. Edith Ramspott durfte zusätzlich einen Ehrenteller mit nach Hause nehmen.

  • JahreshauptversammlungDatum16.12.2004 22:17
    Foren-Beitrag von A. Felsch im Thema Jahreshauptversammlung

    Bei der namentlichen Nennung ging es um die Fördermitgliedschaft und gleichzeitig darum, dass diese genannten Personen den Raum verlassen sollten. Dabei wurden u.a. alle drei BR-Mitglieder genannt. Die Interessenvertretung der "gekündigten" Mitarbeiter ist momentan weder aktuell noch nötig. Ich weiss nicht, was Du genau damit meinst. Die Meinung bzw. die Interessen der restlichen Mitarbeiter zu vertreten ist einerseites als aktuelles Beispiel derart erfolgt, dass wir an die tarifliche Einmalzahlung von 50 Euro, die mit der November-Abrechnung nicht vergütet wurde, erinnert haben, andererseits ist es durch die "Blockaden" des Arbeitgebers fast unmöglich eine ordnungsgemäße Interessenvertretung durchzuführen.

    Wenn Du in Deinem dritten Absatz von "hinter dem Rücken" sprichst, würde mich interessieren, wo diese "Mißtrauenserklärung" gegen den BR ist? Ist das nun eine Mißtrauenserklärung gegen den Betriebsrat (warum haben wir die dann nicht?) oder ist es eine "Solidaritätserklärung" für den Vorstand? Denn offensichtlich ist sie wohl nur dort angekommen. Wir kennen sie jedenfalls nur aus Erzählungen.

    Auf der Homepage des DRK Schwelm ist leider keine Satzung zu bekommen (laut Nachfragen, im Büro des OV auch nicht).
    Zu bekommen ist auf der Internetseite jedoch eine Beitrittserklärung (auch wenn das von Herrn Pantke bestritten wurde). Dass es zu einer "Genehmigung" des Vorstandes kommen muss, ist dort nicht ersichtlich. Bei einem "Antrag" wäre das ja noch zu verstehen, bei einer "Beitrittserklärung" eher weniger.
    Insofern hast Du sicher Recht: Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Dazu zählt auch sicherlich, dass man sich seine eigene Internetseite mal durchliest.
    Ansonsten schließe ich mich Deinem letzten Satz in etwa an.

  • JahreshauptversammlungDatum16.12.2004 15:22
    Foren-Beitrag von A. Felsch im Thema Jahreshauptversammlung

    Hallo Lutz!

    Ich habe Dich in dem Moment nicht direkt gesehen, deswegen weiss ich nicht, ob Du es mitbekommen hast.
    Denn auch die Namen der Betriebsratsmitglieder wurden aufgerufen und aufgefordert, den Raum zu verlassen.

    "Kummer und Sorge" um den OV wird sicherlich von einer bestimmten Seite "vorgeheuchelt". Dass das erträgliche Maß schon lange überschritten ist, kann ich nur bestätigen.
    Direkte, realistische Fakten werden jedoch nicht genannt. Wie Du sicherlich in der Rede des Vorsitzenden gehört hast, werden uns ja nach wie vor die Tatbestände zur Last gelegt, die die Kündigungen rechtfertigen sollten. Das das DRK bisher alle Prozesse verloren hat, wird verschwiegen. Und wenn die Prozesse verloren sind und alle gekündigten Mitarbeiter wieder eingestellt sind, ist es doch mehr als fragwürdig, warum an den "Kündigungsgründen" noch festgehalten wird, obwohl das Arbeitsgericht in allen Fällen für die Arbeitnehmer entschieden hat.

    Abgesehen davon hat es mich schon etwas verwundert, dass in einer Jahreshaupt-versammlung für das Jahr 2003 der böse, böse Betriebsrat wieder angefeindet wird, obwohl es im Jahr 2003 noch keinen BR gab. Aufklärung oder negative Stimmungsmache um von eigenen Fehlern abzulenken?
    Fakt ist meiner Meinung nach jedenfalls, dass das Thema Betriebsrat in der Jahreshauptversammlung für 2003 unangebracht war und man sich sicherlich den ein oder anderen "Streitpunkt" dadurch hätte sparen können. In Verbindung mit Mitgliederehrungen an so einem Abend fand ich das jedenfalls sehr arm.

  • Westf. Rundschau vom 13.12.04Datum14.12.2004 15:06
    Foren-Beitrag von A. Felsch im Thema Westf. Rundschau vom 13.12.04

    Es ist sicherlich nicht unbedingt erforderlich, den o.g. Zeitungsartikel zu kommentieren. Da uns aber verschiedene Anfragen per Email erreicht haben, veröffentliche ich hier ein paar Auszüge aus dem Urteil meines Kündigungsschutzprozesses (Aktenzeichen 1 (3) Ca 824/04 vom 27.07.2004 ArbG Hagen), die die ein oder andere Aussage im Artikel erklären und somit die "Realitätsnähe" der Aussagen der ver.di und des Herrn Dr. Durkowiak verdeutlichen können.


    ... es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 18.03.2004 nicht aufgelöst ist. ...

    ... Am 16.02.2004 fand bei dem Beklagten eine Betriebsratswahl statt. In dieser Wahl ist der Kläger zum Betriebsratsmitglied gewählt worden; im Anschluss wählte ihn das Gremium zum Vorsitzenden. Der Beklagte hat die Betriebsratswahl unter dem Aktenzeichen Arbeitsgericht Hagen 5 BV 10/04 angefochten; dabei steht zwischen den Parteien nicht im Streit, dass im Rahmen des Wahlanfechtungsverfahrens auch die Nichtigkeit der Wahl geltend gemacht wird. Eine Entscheidung in jenem Beschlussverfahren ist noch nicht ergangen. ...

    ... Die gemäß §§ 4, 7 KSchG ohne weiteres zulässige Feststellungsklage ist begründet.
    Die Kündigung des Beklagten vom 18.03.2004 hat nämlich das Arbeitsverhältnis der Parteien weder fristlos, noch fristgerecht aufgelöst.
    Die Kündigung vom 18.03.2004 ist gemäß § 103 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 134 BGB nichtig. Diese Kündigung verstößt nämlich gemäß § 134 BGB gegen die gesetzliche Bestimmung des § 103 Abs. 1 BetrVG, wonach für die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes entweder die Zustimmung des Betriebsrates oder aber eine sie ersetzende rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichts notwendig ist. ...

    ...Die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 BetrVG liegen vor, da der Kläger - jedenfalls zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung - Betriebsratsmitglied bei dem Beklagten ist. Denn die Wahl zum Betriebsrats am 16.02.2004 war nicht nichtig.
    Vorauszuschicken ist, dass die Kammer den Ausgang des Wahlanfechtungsverfahrens 5 BV 10/04 nicht abzuwarten hatte. Wenn auch im Wahlanfechtungsverfahren die Nichtigkeit der Betriebsratswahl vom 16.02.2004 zu prüfen ist, so bestand gleichwohl keine Veranlassung den vorliegenden Rechtsstreit gemäß §148 ZPO i. V. m. § 46 Abs. 2 ArbGG von Amts wegen auszusetzen. Erweist sich nämlich die Betriebsratswahl vom 16.02.2004 aufgrund der erklärten Anfechtung des Beklagten als unwirksam, so bedeutet dies, dass diese Feststellung erst mit Rechtskraft der Wahlanfechtungsentscheidung wirken kann. Dieses ergibt sich aus § 19 BetrVG i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziff. 4 BetrVG, wonach der Betriebsrat bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wahlanfechtung („erfolgreich angefochten") sein Amt ausübt (so ausdrücklich BAG vom 29.05.1991, NZA 1992, S. 74 und Däubler u. a., BetrVG, 7. Aufl., § 19 Rdnr. 34). Das bedeutet, dass für den Fall, dass die Betriebsratswahl vom 16.02.2004 sich nicht als nichtig erweist, der Kläger den besonderen Kündigungsschutz des § 103 BetrVG genießt.
    Soweit im Beschlussverfahren vor der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Hagen auch die Nich-
    tigkeit der Wahl vom 16.02.2004 zu prüfen ist, war das im anstehenden Rechtsstreit unab-
    hängig als Vorfrage zu entscheiden (Däubler a a .O, § 19 Rdnr. 42 und LAG Köln vom
    13.05.1993, 5 Sa 271/93 m. w. N.).

    Die Betriebsratswahl bei dem Beklagten ist nicht nichtig. Dabei regelt das Betriebsverfassungsgesetz selbst nicht die Voraussetzungen, unter denen sich eine Betriebsratswahl als nichtig erweisen kann. Insoweit ist aber anerkannt, dass in Anlehnung an Grundsätze des demokratischen Wahlverfahrens eine Betriebsratswahl nur dann nichtig ist, wenn auch der Anschein einer solchen demokratischen Grundsätzen entsprechenden Wahl nicht mehr gewährleistet ist (BAG vom 22.03.2000, NZA 2000, S. 1119, LAG Köln v. 13.05.1993 a. a .O., Däubler a. a. .O § 19 Rdnr. 39 m. w. N.
    Ausgehend hiervon ergibt sich, dass die Betriebsratswahl vom 16.02.2004 unter Beachtung des Vorbringens beider Parteien sich nicht als nichtig erweisen kann. So hat der Kläger den Ablauf der Stimmabgabe sowie der Stimmauszählung unwidersprochen vorgetragen. Hiervon ausgehend (vgl. § 138 ZPO) ergibt sich folgendes Bild: Die Wahlzettel sind in verschlossenen Umschlägen in die Wahlurne geworden worden. Diese Vorgehensweise entspricht § 14 Abs. 1 BetrVG i. V. m. §§ 11, 20, 21 Wahlordnung. Die Stimmen sind öffentlich ausgezählt worden, und zwar in Anwesenheit des Wahlvorstandes sowie zweier weiteren Personen. Dieses Verfahren entspricht exakt dem § 18 Abs. 3 BetrVG i. V. m. §§ 13, 14 und 21 der Wahlordnung. Die abgegebenen Stimmen sind schließlich notiert worden, was wiederum mit § 18 Abs. 3 BetrVG i. V. m. §§ 14 und 21 der Wahlordnung korrespondiert.
    Diese Abfolge der Betriebsratswahl entspricht exakt den gesetzlichen Vorschriften, die sowohl das Betriebsverfassungsgesetz wie auch die hierzu erlassene Wahlordnung ausdrücklich vorsehen. Gerade die Bestimmungen der Wahlordnung sind aber Ausformungen der oben genannten demokratischen Grundsätze des Wahlverfahrens. Aus diesem Grunde kann vorliegend keinesfalls davon gesprochen werden, dass die Betriebsratswahl vom 16.02.2004 auch nicht nur dem Anschein einer nach demokratischen Grundsätzen durchgeführten Wahl entspricht.
    Damit verbleibt es beim Vorbringen des Beklagten, wonach zumindest ein Stimmzettel manipuliert worden sein muss, bei einer Vermutung, die sich nicht im Ablauf des Wahlverfahrens wiederspiegeln kann.
    Für die Betriebsratswahl vom 16.02.2004 bedeutet das, dass diese nicht nichtig ist. Ob die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten werden kann oder nicht, ist aus den eingangs dieses Urteils genannten Gründen zur Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich und dem Wahlanfechtungsverfahren vor der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Hagen vorbehalten. ...

    ...Die vorsorglich ausgesprochene Kündigung vom 18.03.2004 hat das Arbeitsverhältnis der Parteien gleichfalls nicht aufgelöst, da diese gemäß § 15 Abs. 1 KSchG rechtsunwirksam ist. Nach dieser Vorschrift ist die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds für die Dau¬er der Amtszeit bzw. im dort aufgeführten Nachwirkungszeitraum nicht zulässig.
    Die Voraussetzung dieser Vorschrift liegen ebenfalls vor. Der Kläger ist derzeit trotz des laufenden Wahlanfechtungsverfahrens als Betriebsratsmitglied anzusehen. Auf die obigen Ausführungen zur Wirkung des Wahlanfechtungsverfahrens und zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl wird ausdrücklich Bezug genommen. Soweit eine ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes überhaupt möglich ist, beschreibt das Gesetz in § 15 Abs 4 und 5 KSchG die einschlägigen Voraussetzungen. Diese können überhaupt nur gegeben sein, wenn es sich um dringende betriebliche Erfordernisse handelt, die einer Kündigung zugrunde liegen und eine Weiterbeschäftigung aus eben solchen Gründen nicht möglich ist. Für diesen Fall ist zwar wegen des Wortlautes des § 103 BetrVG anerkannt, dass es bei der ordentlichen Kündigung gestützt auf § 15 Abs. 4 und 5 KSchG keiner Zustimmung des Betriebsrates nach § 103 BetrVG bedarf. Indessen hat der Beklagte die vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung ausdrücklich nicht auf die im Gesetz genannten Gründe gestützt.
    Aus diesem Grunde kann die Kündigung vom 18.03.2004 das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auflösen. ...


    Dieses Urteil ist Mitte September 2004 rechtskräftig geworden, es wurde keine "Berufung" beim LAG Hamm eingereicht.

    Verdeutlicht wird hiermit nochmals dass
    1. Die Betriebsratswahl nicht nichtig ist und
    2. dass die Kündigung(en) nichtig sind. Das DRK hat sämtliche Arbeitsgerichtsprozesse bis jetzt verloren, bzw. hat teilweise die Kündigungen zurückgezogen.

  • Westf. Rundschau vom 13.12.04Datum13.12.2004 21:21
    Thema von A. Felsch im Forum Presseberichte

    ver.di beklagt: Im DRK fehlt Mitbestimmung

    Südkreis. (WR) Die Verschlechterung betrieblicher Mitbestimmung sei im EN-Kreis Realität, beklagt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Und dabei nennt die Gewerkschaft ein konkretes Beispiel: Das DRK-Schwelm.

    Beim Schwelmer DRK würden Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten, heißt es jetzt in einer Stellungnahme der Gewerkschaft. Noch vor einer Wahlversammlung zum Betriebsrat im Februar diesen Jahres habe der Vorstand des DRK angekündigt, dass eine Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat für ihn nicht in Frage komme. Im Falle einer Betriebsratswahl müsse man überlegen, sich zur Kostenkompensierung von einem Betriebsteil zu trennen.

    Nur zufällig, so ver.di, handele es sich um den Betriebsteil, der maßgeblich an der Initiative zur Betriebswahl beteiligt gewesen war. Die Betriebsratswahl sei, so die Gewerkschaft, durchgezogen worden. Woraufhin der Arbeitgeber die Wahl angefochten und drei Bertiesbratsmitgliedern gekündigt habe.

    ver.di: Kündigungen sind unwirksam

    In Arbeitsgerichtsverfahren sei festgestellt worden, dass die Wahl nicht nichtig gewesen und die Kündigungen gegen die Betriebsratsmitglieder unwirksam seien.

    Cornelia Zarncke, Gewerkschaftssekretätin für den Bereich Gesundheit: "Ein solches rechtswidriges Verhalten ist mir im Ennepe-Ruhr-Kreis noch nicht begegnet."

    Mit "Erstaunen" hat DRK-Vorsitzender Dr. K.H. Durkowiak gestern auf die Erklärung von ver.di reagiert. So werde es im Februar erst zu einer gerichtlichen Entscheidung über die Gültigkeit der Betriebsratswahl kommen.

    DRK: Mitarbeiter ohne Loyalität

    In schwebenden Verfahren könne und dürfe es daher keine Äußerungen auch zum Schutz der Beschäftigten geben. Er bestätigte, dass es Kündigungen gegeben habe. Die seien jedoch mit unterschiedlichen Verstössen der Betroffenen gegen ihre bestehenden Dienstverträge begründet gewesen. Nur soviel könne er sagen: Unter anderem werde vom DRK darin fehlende Loyalität der Beschäftigten zu ihrem Arbeitgeber angeführt.

    Erstaunt sei er auch darüber, dass hauptamtliche ver.di-Funktionäre von mangelnder Sozialpartnerschaft sprächen, obwohl sie das Gespräch zu den ehrenamtlich agierenden DRK-Verantwortlichen zu keinem Zeitpunkt gesucht hätten.

    Zu einer abschließenden öffentlichen Bewertung durch das DRK werde es erst kommen, wenn abschließend alle gerichtlichen Entscheidungen getroffen seien.

  • Thema von A. Felsch im Forum Allgemein

    Wenn Sie Anregungen und/oder Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseite oder dieses Forum haben, schreiben Sie uns bitte.
    Wir sind bemüht, die Vorschläge schnellstens zu prüfen und ggf. eine Änderung durchzuführen.

  • Das komplette Urteil kann unter http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form....ots=&resmax=100 nachgelesen werden.

    Glückwunsch an die Kollegen vom DRK Kreisverband Waldshut e.V., die den Mut und die Geduld hatten, diesen langwierigen Weg bis zum Schluss zu gehen! Respekt

  • Thema von A. Felsch im Forum Arbeitsrecht

    Klage von Rettungsassistenten des DRK gegen überlange Arbeitszeiten

    In seiner am 5. Oktober veröffentlichten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass Rettungsassistenten in den Geltungsbereich des EG-Arbeitszeitschutzes gehören. Auch ihre Arbeitsbereitschaft gilt somit als Arbeitszeit und diese darf den EG-rechtlich zulässigen Höchstrahmen von durchschnittlich 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Hier war bis jetzt unklar, ob sie einer Ausnahmeregelung für den Katastrophenschutz unterfallen.

    In den Ausgangsverfahren hatten Rettungsassistenten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gegen überlange Arbeitszeiten insbesondere aufgrund ihrer Arbeitsbereitschaft geklagt. Sie wollten festgestellt wissen, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, länger als durchschnittlich 48 Stunden in der Woche zu arbeiten. Das ist die in der EG-Arbeitszeitrichtlinie vorgegebene Höchstgrenze. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat zwei Kläger vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten und sich dafür eingesetzt, dass sie sich möglichst weitgehend auf die sie schützenden Bestimmungen der Arbeitszeitrichtlinie berufen können.

    Der EuGH verlangt nun von dem vorlegenden deutschen Arbeitsgericht, dass es "alles tun muss", was in seiner Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der Höchstgrenzen der Arbeitszeitrichtlinie zu gewährleisten, um so eine Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu verhindern. Diese Vorgabe des Gerichtshofs verstärkt die Aufgabe der nationalen Gerichte, dem Gemeinschaftsrecht zum Durchbruch zu verhelfen. Dies wird nach Auffassung von ver.di zur Einhaltung der 48-Stunden-Höchstgrenze auch in diesen Verfahren führen müssen.

    Quelle: verdi


  • Thema von A. Felsch im Forum Arbeitsrecht

    Zwölf Argumente gegen längere Arbeitszeiten

    Immer wieder empfohlen als Allheilmittel gegen Wachstumsschwäche und Arbeitsmarktkrise, sind längere Arbeitszeiten in Wirklichkeit eher das Ergebnis eines Wettrechnens von Milchmädchen. Das meint die Tarifpolitische Grundsatzabteilung von ver.di, die dazu hier zwölf Argumente vorlegt. Sie zeigen, warum die Politik verlängerter Arbeitszeiten nicht nur aus gewerkschaftlicher Sicht falsch, sondern auch gesellschaftspolitisch unmodern und kurzsichtig ist. Ein ausführliches, mit Daten untermauertes Argumentationspapier wird derzeit erarbeitet.

    Publizistisch monatelang vorbereitet von Arbeitgeberverbänden, konservativen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern, denen ?Nachfragepolitik? ein Fremdwort scheint, wird die Tarifregelung für die Siemens-Standorte Kamp-Lintfort und Bocholt zusammen mit den verlängerten Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst der Länder als weiterer Türöffner benutzt, um die Arbeitszeiten in Deutschland auf breiter Front zu verlängern.

    Die Fürsprecher verlängerter Arbeitszeiten von 40 und mehr Stunden pro Woche nennen als ihre Ziele,
    Kosten zu sparen,
    die angeblich schlechte Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft zu stärken,
    die Wachstumsschwäche zu überwinden und
    zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
    Dabei sind ihre Argumente längst von Tatsachen widerlegt. Ihre Rezepte haben sich als untauglich erwiesen und beruhen auf falschen Diagnosen. Die Nebenwirkungen ihrer Therapie schaffen größere Übel, als sie zu bekämpfen vorgeben.


    Erstens: Deutschland ist nicht das Land der 35-Stunden-Woche. Die durchschnittlichen Tarifarbeitszeiten sind hierzulande nur eine Stunde kürzer als in der Europäischen Union: 37,7 Stunden. Tatsächlich aber arbeiten die Vollzeitbeschäftigten in Ost- und Westdeutschland rund 40 Stunden pro Woche.


    Zweitens: Es gibt keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Wochenarbeitszeit und Arbeitslosigkeit. Europäische Länder mit kürzeren Arbeitszeiten als Deutschland zählen deutlich weniger Arbeitslose, Länder mit längeren Arbeitszeiten haben eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit. In der Europäischen Union betrug im Jahre 2002 die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten 36,1 Stunden, die Arbeitslosenquote 8 Prozent. In den Niederlanden waren es 30,1 Stunden und 3,2 Prozent, in Deutschland 35,2 Stunden und 8,2 Prozent, in Spanien 38,6 Stunden und 13 Prozent.


    Drittens: Im europäischen und internationalen Vergleich ist die deutsche Wirtschaft äußerst wettbewerbsfähig. Das beweisen Exportüberschüsse und Lohnstückkosten. Selbst die Financial Times Deutschland schreibt, das Problem der deutschen Wirtschaft sei nicht mangelnde Wettbewerbsfähigkeit.


    Viertens: Wer die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich verlängern will, verschleiert damit nur seine Absicht, die Löhne zu kürzen. In den 80er und zum Teil auch in den 90er-Jahren sind kürzere Arbeitszeiten mit geringerem Lohnanstieg bezahlt worden. Wäre die Arbeitszeit nicht verkürzt worden, hätten die Gewerkschaften höhere Löhne und Gehälter erreicht. Kürzere Arbeitszeit ist zugleich Frucht und Quelle höherer Produktivität. Denn sie senkt die Produktionskosten, wovon auch die Arbeitgeber profitieren. Eine verlängerte Arbeitszeit ohne Lohnausgleich kassiert diese Effekte klammheimlich ein und reduziert das Stundenentgelt. Landläufigen Moralvorstellungen zufolge gilt so etwas als glatter Betrug.


    Fünftens: Die 40-Stunden-Woche ist nicht das Ziel. Sie gibt es faktisch ja schon in vielen Bereichen. Arbeitgeber und Politik aber wollen mehr: die ?Flexibilität? der Beschäftigten. Vielen droht die 42- oder gar die 45 Stunden-Woche.


    Sechstens: Längere Arbeitszeit schafft und sichert keine Arbeitsplätze. Zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, wenn Unternehmen ihren Absatz nicht mehr mit Mehrarbeit und höherer Effektivität, sondern nur noch mit mehr Beschäftigten und erweiterter Produktion steigern können. Das Hauptproblem der deutschen Volkswirtschaft ist jedoch Wachstumsschwäche aufgrund der mangelnden Binnennachfrage. Wegen der daraus folgenden schlechten Absatzprognosen haben die deutschen Unternehmen keinen Grund, ihre Produktion auszudehnen und zusätzliche Leute einzustellen. Dasselbe gilt bei verlängerter Arbeitszeit. Denn sie bedeutet, dass mit gleich vielen Menschen mehr hergestellt werden könnte.


    Siebtens: Längere Arbeitszeit ohne Lohnausgleich vernichtet Arbeitsplätze. Wenn mehr Stunden auf weniger Köpfe verteilt werden, kann kostengünstiger produziert und auf Arbeitskräfte verzichtet werden. Der Einzelbetrieb hat einen Kostenvorteil, kann seine Produktion vielleicht sogar ausdehnen und auch am Markt absetzen - allerdings auf Kosten anderer Wettbewerber. Sie werden diesen Schritt also nachvollziehen und den Vorteil des Einzelnen zunichte machen. Gesamtwirtschaftlich sinkt dann die Binnennachfrage, weil weitere Beschäftigte arbeitslos werden. Im Wettbewerb zwischen den nationalen Volkswirtschaften funktioniert dies genauso: Deutschland verlängert die Arbeitszeit, andere Länder ziehen nach. Das Ende der Spirale ist nach oben offen, die Ausgangslage wird auf höherem Niveau immer wieder erreicht - allerdings jeweils zu Lasten weiterer Arbeitsplätze.


    Achtens: Längere Arbeitszeit steht Innovationen im Wege. Nicht mehr Produktinnovation und höhere Produktivität, sondern Kostenersparnisse stehen bei längerer Arbeitszeit im Vordergrund. Wer aber macht sich noch Gedanken über bessere Produktions- und Arbeitsabläufe, wenn geringere Kosten auch bequemer zu haben sind? Hoch entwickelte Volkswirtschaften zeichnet es aus, dass sie Innovation und Know-how fördern und entwickeln. Verlängerte Arbeitszeiten sind deshalb nicht gerade modern.


    Neuntens: Längere Arbeitszeit ist frauen- und familienfeindlich. Kürzere Arbeitszeit hat für viele Frauen und Männer bessere Chancen geschaffen, ihre Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich miteinander zu teilen. Bei längerer Arbeitszeit werden Frauen hingegen wieder aus dem Erwerbsleben gedrängt und die Lasten der Erwerbs- und Familienarbeit wieder einseitiger den Frauen aufgebürdet. Längere Arbeitszeit und höhere Erwerbsquote für Frauen sind feindliche Schwestern. Oder sollen den Frauen etwa nur noch ?Mini-Jobs? und kurzzeitige Teilzeitarbeit bleiben?


    Zehntens: Längere Arbeitszeit wird für die Volkswirtschaft teuer. Länger arbeiten ist nicht gesund. Denn für Erholung und Regeneration der Arbeitskraft bleiben dann weniger Zeit. Zwar soll ? wegen der Lage der Rentenkassen ? auch die Lebensarbeitszeit verlängert werden. Wer aber wegen längerer Arbeitszeit pro Woche früher erkrankt, kann im Alter nicht noch länger arbeiten. Statt dessen werden höhere Pflegekosten fällig.


    Elftens: Längere Arbeitszeit passt nicht zu flexibler Arbeitszeit. Dauerhaft verlängerte Arbeitszeiten verringern die Spielräume für schwankende Arbeitszeiten. Deutschlands Branchen haben ein System hoch flexibler Arbeitszeiten entwickelt - fast überall mit Zeitkonten, Mehrarbeit, saisonal verteilter Arbeitszeit oder Gleitzeit. So kann auf Schwankungen in Produktion und Arbeitsanfall schnell reagiert werden. Würde die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit verlängert, dann wäre die Bandbreite für diese Schwankungen automatisch schmaler. Denn die Beschäftigten wären dann kaum bereit, über die längere Standardarbeitszeit hinaus weitere Stunden zu arbeiten.


    Zwölftens: Längere Arbeitszeit senkt die Produktivität. Arbeitswissenschaftlich ist es erwiesen, dass bei verlängerter Arbeitszeit die Leistung sich verteilt, pro Stunde also sinkt. Längere Arbeitszeit senkt die Arbeitsproduktivität, die aber gerade den Lohnkostenvorteil der deutschen Wirtschaft ausmacht.
    Fazit: Sachlich spricht alles gegen längere Arbeitszeit. Sie löst kein Problem, sondern schafft nur neue. Unsere zwölf Argumente zeigen warum. Die Apostel längerer Arbeitszeit wissen allerdings einen starken Verbündeten an ihrer Seite: die Angst! Und diesen Partner setzen sie gezielt ein. Doch für uns war Angst noch nie ein guter Ratgeber.

    Jörg Wiedemuth, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung von ver.di

     



    Viele klagen über ihr schwaches Gedächtnis, aber nur wenige über ihren schwachen Verstand.

  • Thema von A. Felsch im Forum Allgemein

    -- verschoben ins Forum für Mitarbeiter/innen des DRK Schwelm

    (kurzer Verhandlungsbericht, Auszug aus dem Sitzungsprotokoll, Urteil, Beschluss und die (Gerichts-)Kosten)




    Viele klagen über ihr schwaches Gedächtnis, aber nur wenige über ihren schwachen Verstand.

  • Fördermitgliedschaft DRK SchwelmDatum22.06.2004 10:31
    Thema von A. Felsch im Forum Allgemein

    Liebe Leserin, lieber Leser!

    Das DRK Schwelm braucht wie jeder andere Verein finanzielle Mittel, um zu bestehen und seine Arbeit zweckgemäß durchzuführen. Auch wir als Betriebsrat möchten natürlich "unseren" Verein unterstützen und bitten auch Sie, sich eine Fördermitgliedschaft zu überlegen.

    Leider scheint es dem DRK Schwelm etwas schwer zu fallen, Aufnahmeanträge an Interessierte zu versenden. Wir haben bereits mehr als einmal versucht (Geschäftsführung, Vorstand), Aufnahmeanträge zu bekommen. Leider erfolglos.
    Falls auch Sie Interesse an einer Fördermitgliedschaft haben und auf ebensolche Schwierigkeiten treffen, wenden Sie sich bitte hier im Forum oder per E-Mail an uns.

    Wir gehen nicht davon aus, dass der Verein durch solch ein Verhalten seine Gemeinnützigkeit verlieren möchte und werden (auch wenn es nicht die Aufgabe des BR ist) im Sinne des DRK ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten.

    Andreas Felsch




    Viele klagen über ihr schwaches Gedächtnis, aber nur wenige über ihren schwachen Verstand.

  • Foren-RegelnDatum06.06.2004 10:14
    Thema von A. Felsch im Forum Allgemein

    FOREN REGELN:

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    Fassung vom 06.06.04

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